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Wie eine Nachzahlung entsteht
Eine Nachzahlung entsteht, wenn Ihr Anteil an den tatsächlichen Betriebskosten höher ist als die Vorauszahlungen, die Sie im Abrechnungszeitraum geleistet haben. Sie ist also keine Strafe und kein Zuschlag, sondern der Ausgleich zwischen Abschlag und tatsächlichem Verbrauch.
Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kalte Betriebskosten, Ihr Anteil | 1.380 € |
| Heizung und Warmwasser, Ihr Anteil | 1.170 € |
| Summe Ihres Anteils | 2.550 € |
| Geleistete Vorauszahlungen (12 × 190 €) | 2.280 € |
| Nachzahlung | 270 € |
Die Zahlen sind ein Beispiel. Entscheidend ist, dass als Vorauszahlungen die Beträge angesetzt werden, die Sie im Abrechnungszeitraum tatsächlich gezahlt haben. Haben Sie einen Monat nicht oder doppelt gezahlt, muss die Abrechnung das abbilden.
Wann ist die Nachzahlung fällig?
Die Nachforderung wird fällig, wenn Ihnen eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zugeht (BGH, Urteil vom 08.03.2006, VIII ZR 78/05). Formell ordnungsgemäß heißt: Gesamtkosten je Kostenart, Umlageschlüssel, Berechnung Ihres Anteils und Abzug der Vorauszahlungen sind enthalten. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Nachforderung insoweit nicht fällig.
Eine feste Zahlungsfrist in Tagen nennt § 556 BGB nicht. Häufig setzt der Vermieter in der Abrechnung ein Zahlungsziel oder der Mietvertrag regelt eine Frist. Die oft genannten 30 Tage stammen aus § 286 Abs. 3 BGB: Danach gerät der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Gegenüber Verbrauchern gilt das aber nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist. Ohne einen solchen Hinweis tritt Verzug in der Regel erst mit einer Mahnung ein (§ 286 Abs. 1 BGB).
Nutzen Sie die Zeit bis zum Zahlungsziel für eine erste Prüfung. Wer berechtigte Zweifel hat, sollte sie vor Ablauf des Zahlungsziels schriftlich mitteilen, statt einfach nicht zu zahlen.
Vor dem Bezahlen: drei Fragen
Bevor Sie überweisen, lohnt ein kurzer Blick auf drei Punkte. Sie kosten wenig Zeit und decken die häufigsten Ursachen ungewöhnlich hoher Nachzahlungen auf.
- 01Kam die Abrechnung rechtzeitig?
Ging sie später als zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zu, ist die Nachforderung in der Regel ausgeschlossen.Die Einzelheiten stehen unter Frist der Nebenkostenabrechnung.
- 02Wo ist die Steigerung entstanden?
Legen Sie die Vorjahresabrechnung daneben und vergleichen Sie Position für Position. Eine höhere Nachzahlung kann an gestiegenen Preisen, an höherem Verbrauch oder schlicht an zu niedrigen Vorauszahlungen liegen. Auffällig sind neue Positionen und Kostenarten, die sich ohne erkennbaren Grund vervielfacht haben.
- 03Stimmen die angerechneten Vorauszahlungen?
Gleichen Sie die angesetzte Summe mit Ihren Kontoauszügen ab. Hier entstehen Fehler etwa nach einer Erhöhung der Vorauszahlungen mitten im Jahr.
Für eine vollständige Prüfung aller Positionen nutzen Sie die Checkliste auf der Seite Nebenkostenabrechnung prüfen.
Zweifel an der Abrechnung: zahlen, zurückhalten oder unter Vorbehalt?
| Weg | Wann er passt | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Zahlung unter Vorbehalt | Sie haben Zweifel, wollen aber keinen Zahlungsverzug riskieren | Vorbehalt schriftlich erklären und Einwendungen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben |
| Unstreitigen Teil zahlen | Nur einzelne Positionen sind fraglich | Betrag der beanstandeten Positionen genau benennen und den Rest fristgerecht überweisen |
| Zahlung vorerst verweigern | Der Vermieter verweigert Ihnen die Einsicht in die Belege | Solange und soweit der Vermieter einem berechtigten Verlangen nach Belegeinsicht nicht nachkommt, müssen Sie die Nachforderung nicht leisten (BGH, Urteil vom 07.02.2018, VIII ZR 189/17) |
| Nicht zahlen | Die Nachforderung ist wegen Fristablaufs ausgeschlossen | Teilen Sie dem Vermieter mit, warum Sie nicht zahlen |
Auch eine vorbehaltlose Zahlung nimmt Ihnen nicht das Recht, innerhalb der Einwendungsfrist noch Fehler zu rügen. Ein schriftlicher Vorbehalt macht aber klar, dass Sie die Abrechnung nicht akzeptieren.Wie Sie Einwendungen formulieren, zeigt die Seite Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung mit Mustertext.Wie Sie Rechnungen und Verträge einsehen, steht unter Belegeinsicht.
Nachzahlung in Raten
Einen gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlung haben Sie nicht. Viele Vermieter stimmen einer Ratenvereinbarung aber zu, wenn Sie früh darum bitten. Schlagen Sie konkrete Beträge und Termine vor und halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest.
Bedenken Sie zwei Folgen. Mit einer Ratenzahlung erkennen Sie die Forderung in der Regel an. Eine Abschlagszahlung lässt die Verjährung neu beginnen (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Außerdem sollten Sie strittige Positionen vor der Vereinbarung klären oder ausdrücklich ausnehmen.Mehr dazu unter Verjährung der Nebenkostenabrechnung.
Wenn Sie die Nachzahlung nicht aufbringen können
- Sprechen Sie den Vermieter an, bevor das Zahlungsziel abläuft.
- Beziehen Sie Grundsicherung, reichen Sie die Abrechnung sofort beim Jobcenter ein (siehe unten).
- Bei geringem Einkommen können Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen, um sich anwaltlich beraten zu lassen.
Nach der Nachzahlung: neue Vorauszahlungen
Nach einer Abrechnung kann jede Vertragspartei die Vorauszahlungen durch Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Grundlage ist das Ergebnis der Abrechnung. Eine Nachzahlung führt deshalb häufig zu einer Erhöhung der monatlichen Abschläge.
| Rechenschritt | Beispiel |
|---|---|
| Ihr Anteil laut Abrechnung | 2.550 € |
| geteilt durch 12 Monate | 212,50 € |
| bisherige Vorauszahlung | 190,00 € |
| mögliche Erhöhung | 22,50 € im Monat |
Eine Erhöhung über das Ergebnis der Abrechnung hinaus muss der Vermieter begründen können, etwa mit bereits feststehenden Preiserhöhungen. Umgekehrt können Sie bei einem Guthaben verlangen, dass die Vorauszahlungen gesenkt werden. Prüfen Sie dafür, ob die Abrechnung korrekt war: Eine Anpassung auf Basis einer fehlerhaften Abrechnung kann angreifbar sein.
Nachzahlung und Guthaben bei Grundsicherung
Wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht, bekommt die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Dazu können auch Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung gehören.
- Reichen Sie die Abrechnung unmittelbar nach Zugang beim Jobcenter ein und beantragen Sie die Übernahme der Nachzahlung.
- Legen Sie Mietvertrag und, falls vorhanden, die Vorjahresabrechnung bei.
- Guthaben und Rückzahlungen mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Gutschrift (§ 22 Abs. 3 SGB II). Melden Sie ein Guthaben deshalb ebenfalls.
- Ausgenommen sind Rückzahlungen, die sich auf Haushaltsenergie oder auf nicht anerkannte Kosten beziehen.
Ob das Jobcenter die volle Nachzahlung übernimmt, hängt von der Angemessenheit der Kosten ab. Bei einer Ablehnung können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen; die Frist dafür steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Was passiert, wenn Sie eine berechtigte Nachzahlung nicht leisten
Ist die Nachforderung fällig und berechtigt, hat ein Ignorieren Folgen, die die Nachzahlung verteuern. Der übliche Ablauf sieht so aus:
| Schritt | Bedeutung für Sie |
|---|---|
| Zahlungserinnerung oder Mahnung | Mit einer Mahnung nach Fälligkeit geraten Sie in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB). |
| Verzugszinsen | Ab Verzug kann der Vermieter Zinsen verlangen; der gesetzliche Verzugszins liegt für Verbraucher bei fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). |
| Mahnbescheid oder Klage | Gerichts und Anwaltskosten können hinzukommen, wenn die Forderung berechtigt ist. |
Zahlungsrückstände belasten außerdem das Mietverhältnis. Wer eine Forderung für unberechtigt hält, sollte das deshalb begründet mitteilen und nicht schweigen. Wer sie für berechtigt hält, aber nicht auf einmal zahlen kann, sollte vor dem Zahlungsziel eine Ratenzahlung vorschlagen.
Mehrere Jahre auf einmal
Kommen Abrechnungen für mehrere Jahre zusammen, prüfen Sie jede einzeln. Für jedes Jahr gilt die eigene Abrechnungsfrist: Eine Abrechnung, die mehr als zwölf Monate nach Ende ihres Zeitraums zugeht, kann in der Regel keine Nachforderung mehr begründen, ein Guthaben aber schon.
Guthaben: Auszahlung oder Verrechnung
Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, steht es Ihnen zu, auch wenn die Abrechnung zu spät kam. Üblich ist die Überweisung oder die Verrechnung mit der nächsten Miete, wenn das vereinbart oder mit Ihnen abgestimmt ist. Kommt keine Auszahlung, fordern Sie sie schriftlich mit einer Frist an. Der Anspruch verjährt in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem die Abrechnung zugegangen ist.
Nachzahlung prüfen lassen
Ist die Nachzahlung ungewöhnlich hoch oder haben Sie Zweifel an einzelnen Positionen? Über dieses Formular leiten wir Ihre Anfrage an einen unabhängigen Fachpartner weiter, zum Beispiel eine Kanzlei für Mietrecht. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos. Wir selbst prüfen keine Abrechnungen und beraten nicht rechtlich.
Häufige Fragen zur Nachzahlung
Wie viel Zeit habe ich, um die Nachzahlung zu bezahlen?
Das Gesetz nennt keine feste Frist. Maßgeblich ist ein Zahlungsziel aus der Abrechnung oder dem Mietvertrag. Ohne Zahlungsziel und ohne Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB geraten Sie als Verbraucher in der Regel erst durch eine Mahnung in Verzug.
Muss ich die Nachzahlung zahlen, wenn ich Einwendungen habe?
Den unstreitigen Teil sollten Sie zahlen. Für strittige Positionen können Sie unter Vorbehalt zahlen oder zunächst Belegeinsicht verlangen. Verweigert der Vermieter die Einsicht, müssen Sie die Nachforderung vorerst nicht leisten (BGH, VIII ZR 189/17).
Kann ich eine bereits bezahlte Nachzahlung zurückfordern?
Ja, wenn die Abrechnung fehlerhaft war und Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang Einwendungen erhoben haben. Die Zahlung allein bedeutet nicht, dass Sie auf Einwendungen verzichtet haben.
Darf der Vermieter nach einer Nachzahlung die Vorauszahlungen erhöhen?
Ja, durch Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe (§ 560 Abs. 4 BGB). Maßstab ist das Ergebnis der letzten Abrechnung.
Übernimmt das Jobcenter die Nachzahlung der Nebenkosten?
Nachzahlungen gehören zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung und werden übernommen, soweit die Kosten angemessen sind (§ 22 Abs. 1 SGB II). Reichen Sie die Abrechnung sofort nach Zugang ein.
Was passiert, wenn ich die Nachzahlung nicht bezahle?
Ist die Forderung berechtigt und fällig, kann der Vermieter mahnen, Verzugszinsen verlangen und die Forderung gerichtlich geltend machen. Suchen Sie deshalb frühzeitig das Gespräch oder lassen Sie sich beraten.
Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.